Der Fall hat hohe Wellen geschlagen: Mehrere Hunde wurden an Ostern nach einem Amtsgerichtsbeschluss aus einem Haus in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein geholt und einige Wochen später wieder zum Halter zurückgebracht. Nun wurden erneut Tiere fortgenommen.
Erneut sind einem Tierhalter aus der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Hunde weggenommen worden. Der Mann war bereits in den Blickpunkt geraten, nachdem aufgrund eines Amtsgerichtsbeschlusses im Frühjahr 22 Hunde aus dessen Haus geholt worden waren. Der Anlass: Tierschützer der Tierschutzvereine Kusel und Kindsbach hatten gestorbene Welpen gemeldet, sprachen von einer mangelhaften Haltung der Tiere. Zahlreiche Hinweise, Videos und Bilder seien zuvor bei den Tierschützern eingegangen, hieß es im April.
Für reichlich Wirbel sorgte, dass kurze Zeit später 20 der entnommenen 22 Französischen Bulldoggen vom Veterinäramt zurück zum Halter gebracht worden waren. Die komplette Wegnahme der Tiere im Frühjahr aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts sei „damals in ihrer Gesamtheit nicht haltbar“ gewesen, erklärt die Kreisverwaltung auf Anfrage. „Die Kreisverwaltung hatte keine andere Entscheidungsmöglichkeit, als die Hunde – unter Auflagen – an den Tierhalter zurückzugeben.“
Lediglich zwei Tiere wurden nicht zurückgegeben, da diese dem Vater des Mannes gehörten, dem zuvor ein Haltungsverbot auferlegt worden war.
Verfahren wegen illegaler Hundezucht
Dass die Tiere zurückgebracht wurden, sorgte vor allem in den sozialen Netzwerken für Empörung: Hasskommentare und Gewaltdrohungen im Netz richteten sich nicht nur gegen den Hundehalter, sondern auch gegen Mitarbeiter des Veterinäramtes, die auch beleidigende E-Mails und Anrufe erhielten.Das Veterinäramt habe sich nichts vorzuwerfen, betonte damals Christine Fauß, Vorsitzende des Tierschutzvereins Kusel. Es sei im Gesetzesrahmen gehandelt worden, den Fauß jedoch als zu durchlässig kritisierte.
Zurück zum aktuellen Fall: Dem Tierhalter sind dann ein zweites Mal Hunde abgenommen worden. Gegen ihn sei Mitte September „ein laufendes Verfahren wegen illegaler, gewerbsmäßiger Hundezucht zum Abschluss gebracht“ worden, wie die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilt. „Da der Hundehalter die ihm aufgegebenen erforderlichen Auflagen nicht erfüllt hat, wurden die ihm angedrohten Maßnahmen nach Verstreichen der Frist umgesetzt und die fortpflanzungsfähigen Hündinnen wurden fortgenommen.“
Das Veterinäramt habe dem Hundehalter zuvor zur Auflage gemacht, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit keine illegale, gewerbsmäßige Hundezucht fortbesteht“.
Sämtliche Hunde aus Bestand fortgenommen
Jedoch: „Bei weiteren unangekündigten Kontrollen vor Ort wurden seitens des Veterinäramtes neue Erkenntnisse gewonnen, welche weitere Verfahren nach sich zogen.“ Nach dem Ablauf der Frist und einer erneuten Kontrolle sei festgestellt worden, dass die Auflagen nicht erfüllt worden seien. Deshalb seien in einem nächsten Schritt sämtliche Hunde aus dem Bestand fortgenommen und in Tierheimen untergebracht worden, führt die Kreisverwaltung auf Anfrage aus, die darauf hinweist, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben machen könne.
Nach RHEINPFALZ-Informationen wurde dem Tierhalter auch ein Haltungsverbot auferlegt. Die Kreisverwaltung wollte dies auf Anfrage jedoch weder bestätigen noch dementieren.
Der Tierhalter selbst gibt gegenüber der RHEINPFALZ nach der Beschlagnahmung der Hündinnen an, sich an alle Anordnungen des Veterinäramtes gehalten zu haben. Die Hunde seien ihm bei der zweiten Beschlagnahmung „wegen einer Bestandsreduzierung“ abgenommen worden – „nachdem nicht mal über meinen Widerspruch zur Ablehnung meines Antrages auf gewerbliche Hundezucht entschieden worden ist“, teilt er mit. Er habe im Juni vergangenen Jahres einen Antrag gestellt und die Ablehnung Anfang April im Briefkasten gehabt – dem Tag, an dem die Hunde zum ersten Mal beschlagnahmt worden seien.
Wie von der Kreisverwaltung zu erfahren war, gibt es grundsätzlich Anordnungen mit Sofortvollzug, die sicher auch im Tierschutz Anwendung finden. Rechtsmittel haben dabei keine aufschiebende Wirkung.
„Hetzkampagne“ seit Anfang April
Gegen alle Anordnungen des Veterinäramtes seien rechtliche Schritte eingeleitet worden, teilt der Halter weiter mit. Bei allen Kontrollen seien nie schwere Mängel festgestellt worden. „Bei einer Kontrolle wurden meine ganzen Hunde unter die Lupe genommen und mir wurde ein top Zustand aller Hunde attestiert (unter Zeugen)“, heißt es in seiner Stellungnahme. Zu der Kritik der Tierschützer an der Haltung seiner Tiere wolle er sich nicht äußern. Er kündigte an, „gegen die selbst ernannten Tierschützer“ rechtliche Schritte einzuleiten. Seit der ersten Beschlagnahmung Anfang April werde gegen ihn „eine Hetzkampagne“ gefahren, die er nicht nachvollziehen könne und nicht verschuldet habe, erklärt er seine Sicht der Dinge.