Ein Halter der Hunde, die Polizei und Tierschützer am Osterwochenende aus einem Haus geholt haben
habe zwar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Verstöße seien allerdings nicht gravierend genug, um
ihm die Tiere endgültig wegzunehmen, sagt ein Amtstierarzt.
Das Veterinäramt habe bezüglich der Haltungsbedingungen der Hunde, die am Samstag vor Ostern aus einem Haus
in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein geholt wurden, nichts zu beanstanden, sagt ein Amtstierarzt. Weil
nur Pflegemängel vorlägen, darf einer der Halter seine 20 der 22 Hunde die Tiere wieder zu sich holen.
Als der Tierschutzverein Kindsbach dies Ende vergangener Woche im Internet veröffentlichte, kochte das Thema am
Wochenende in den sozialen Netzwerken hoch. Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Kusel wurden
auch per Mail und am Telefon beleidigt und bedroht. Deshalb suchten sie am Montagabend das Gespräch mit den
Tierschützern im Tierheim Kindsbach. Am Dienstag erklärten sie auch in einem Gespräch mit der RHEINPFALZ, wie
sie zu ihrer Entscheidung kamen.
Dreimal kontrolliert
Im vergangenen Jahr seien beim Veterinäramt mehrere Hinweise auf eine illegale Hundezucht und schlechte
Haltungsbedingungen eingegangen, berichtet ein Amtsveterinär. Außerdem sei von Bürgern gemeldet worden, dass
das Gelände um das Haus völlig zugekotet sei. Daraufhin hätten drei unangekündigte Kontrollen durch ihn und
einen weiteren Amtsveterinär stattgefunden. „Bei keiner Kontrolle wurden Haltungsmängel oder ein schlechter
Gesundheitszustand der Tiere festgestellt“, versichert der Veterinär. Der Raum, in dem die Hunde gehalten wurden,
sei sauber gewesen. Für eine Hündin mit Welpen sei ein Bereich mit Wurfkiste abgetrennt worden. Auf dem Hof
hätten lediglich zwei bis drei Hundehaufen gelegen.
Dem Mann sei bei der ersten Kontrolle die gewerbliche Hundezucht – sprich: mehr als zwei Würfe pro Jahr –
untersagt worden. Tierschützer hatten behauptet, der Mann hatte noch keinen entsprechenden Sachkundenachweis
dafür. Diesen hatte er zwar, aber noch keine notwendige Genehmigung, erklärt der Tierarzt.
Keine gravierenden Mängel auf Bildern und Videos
Auch nach den Kontrollen durch das Amt hätten Bürger den Mann wegen schlechter Hundehaltung und einer
mutmaßlichen gewerblichen Zucht angezeigt. Auch Fotos und Videos seien dem Amt geschickt worden. Dennoch
hätten die Veterinäre nichts unternommen, haben Tierschützer dem Amt vorgeworfen. Das Foto- und Videomaterial
lasse keine gravierenden Mängel erkennen, die ein sofortiges Eingreifen gerechtfertigt hätten, sagt der Veterinär.
„Aufgrund des vermehrten Arbeitsaufkommens müssen wir die Fälle priorisieren“, erklärt der Tierarzt. Daher hatten
andere Anzeigen Vorrang. Je inhaltlich gehaltvoller eine Anzeige sei, umso besser könne er beurteilen, ob schnell
gehandelt werden müsse oder nicht, appelliert er an Bürger, die Missstände in einer Tierhaltung melden möchten.
Gesundheitszustand seit Kontrollen schlechter
Auch als die Hunde dem Halter auf Betreiben der Tierschutzvereine des Landkreises Kusel und aus Kindsbach
abgenommen wurden, seien die Haltungsbedingungen nicht zu beanstanden gewesen, sagt der Veterinär. Das sei
auch auf Fotos ersichtlich, die bei der Entnahme gemacht worden seien. Der Gesundheitszustand der Tiere hatte sich
allerdings verschlechtert im Vergleich zum vorangegangenen Besuch des Veterinäramts: Zum Beispiel hatten viele
Tiere Flöhe, alle hatten Durchfall.
Auch aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes sollten die Tiere ihrem Halter nicht zurückgegeben werden,
fordern die Tierschützer. Den Zustand führt der Tierarzt auf Pflegemängel zurück. Damit habe es zwar Verstöße
gegen das Tierschutzgesetz gegeben, aber diese seien nicht gravierend genug, um dem Mann die Tiere endgültig
abzunehmen. „Jede Kontrolle ist eine Momentaufnahme. Ich kann nur dokumentieren und bewerten, was ich in
diesem Moment sehe“, betont er. Doch wieso hat sich der Gesundheitszustand der Hunde nach den Kontrollen im
vergangenen Jahr so verschlechtert? Das gelte es nun herauszufinden. Dafür werde der Halter künftig engmaschig
unangekündigt kontrolliert. Auch die mutmaßlich gewerbliche Zucht des Mannes sei Teil des laufenden Verfahrens.
Gutachten ohne persönliche Untersuchung
Mittlerweile hat der Veterinär ein amtstierärztliches Gutachten verfasst und die Tiere wieder für den Halter
freigegeben. Ihm sei vorgeworfen worden, dass er die Tiere davor nicht persönlich untersucht habe, sagt er. „Ich habe
mir die Befunde und Bilder der Tierärztin angesehen, die von dem Tierschutzverein Kindsbach mit der Untersuchung
beauftragt worden war. Außerdem habe ich häufig mit der Praxis telefoniert“, berichtet er.
Es sei völlig legitim, dass er auf der Datengrundlage einer fachkundigen Kollegin sein Gutachten verfasst. „Was hätte
sich geändert, wenn ich die Hunde untersucht hätte? Ich hatte die Fakten doch vor mir.“ Außerdem sei er noch
einmal unangekündigt zu dem Halter gefahren. Das Haltungsumfeld sei nach wie vor akzeptabel.
Wohnbereich des Vaters von Hunden getrennt
Zwei Hunde, die die Polizei aus dem Haus geholt hat, gehörten dem Vater des Hundehalters. Gegen diesen liegt ein
Haltungs- und Betreuungsverbot vor. Wie er an die Hunde gekommen ist, sei für das Veterinäramt nicht
nachvollziehbar. Allerdings wird er sie nicht zurückbekommen. Sie werden in einem Tierheim untergebracht.
Der Vater wohnt in demselben Haus, in dem auch sein Sohn die Hunde hält, darf aber keinen Zugriff auf die Hunde
haben. Tierschützer halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Vater unter diesen Umständen dennoch Kontakt zu
den Hunden hat. Da der Wohnbereich des Vaters von dem Raum der Hunde abgetrennt sei, sei auch legitim, dass er
mit den Tieren im gleichen Haus lebe, sagt der Tierarzt.