Nur Pflegemängel: Veterinäramt rechtfertigt Rückgabe von weggeholten Hunden an Halter

Ein Halter der Hunde, die Polizei und Tierschützer am Osterwochenende aus einem Haus geholt haben habe zwar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Verstöße seien allerdings nicht gravierend genug, um ihm die Tiere endgültig wegzunehmen, sagt ein Amtstierarzt. Das Veterinäramt habe bezüglich der Haltungsbedingungen der Hunde, die am Samstag vor Ostern aus einem Haus in der…